RT
@YveK22: Guten Morgen zusammen,
aktuell schreibe ich über einen Fall, der gut aufzeigt, dass Ausländer, wenn sie nach einem Tötungsdelikt wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht wurden, gegenüber deutschen Tätern bevorteilt werden.
Im September 2020 tötete ein Tunesier auf offener Straße einen Mann, der gerade auf dem Weg zur Arbeit war. Im Prozess im März 2021 wurde der Täter freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht.
Im Dezember 2024 wurde er aus der Klinik heraus nach Tunesien abgeschoben. Somit entließ man einen Totschläger (das Gericht wollte keine Mordmerkmale erkennen) vier Jahre und drei Monate nach der Tat oder Drei Jahre und 9 Monate nach Urteil in die Freiheit, ohne jegliche Auflagen, ohne Führungsaufsicht und brachte ihn zurück ins Urlaubsland Tunesien.
Ausländer sind in diesem Punkt den deutschen Tätern bevorteilt, da Deutschland auf die Vollstreckung der Maßregel aus finanziellen Gründen verzichten kann, auch dann wenn das Ziel der Unterbringung, nämlich dass von dem Täter keine Gefahr für Dritte mehr ausgeht – noch nicht erreicht wurde, solange der Täter abgeschoben wird.
Ich sehe hier keine Gerechtigkeit. Denn nach der Tat und mit Prozess werden Ausländer mit deutschen Tätern gleichgestellt und man tut so, als könne man mit unseren psychiatrischen Systemen selbst z.B. bei einen Somalier, der aus völlig anderer Kultur und Sozialisation stammt, an Geister und Dämonen glaubt, zudem unsere Sprache nicht spricht und man nichts von seinem vorigem Leben außerhalb Deutschlands weiß, irgendetwas dahingehend bewirken, dass er keine Gefahr für andere Menschen mehr darstellt. Dafür gibt man dann rund 400 Euro am Tag an Steuergeldern aus. Dann aber, nach gewisser Zeit – aus meiner Sicht wenn die Tat in der Öffentlichkeit in Vergessenheit geraten ist – bevorzugt man sie, indem man sie unabhängig der Kriminalprognose wieder in die Freiheit entlässt und sie auf Kosten der Steuerzahler in ihre Heimat karrt.
Wo ist also der Sinn hinter diesen Freisprüchen und Unterbringungen in forensisch-psychiatrischen Kliniken, wenn man diese Tätergruppe sowieso nach kurzer Zeit abschiebt? Man sollte sich ehrlich machen, diese Täter kann man nicht erreichen und therapieren, Medikamente ausgenommen. Anstatt unendlich Steuergelder zu verbraten, gehören solche Täter in Abschiebehaft und oberstes Ziel sollte sein, sie schnellst möglich aus dem Land zu schaffen. Eine Bestrafung im Sinne einer Haftstrafe kann es sowieso nicht geben, da Freispruch. Dass hier über wenige Jahre dann Unsummen an Geldern ausgegeben werden, um den Bürgern fälschlicherweise zu vermitteln, man würde den Täter therapieren und resozialisieren, nur um ihn dann nach einer gewissen Zeit, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit weg ist, abzuschieben, halte ich für einen Betrug an den Menschen im Land. Und wichtigster Punkt: an die Opfer und deren Angehörigen denkt bei dieser juristischen Aufarbeitung, die den Namen nicht verdient, niemand.